Kleine Anfrage
der Abg. Ypsilanti (SPD) vom 22.06.2010
betreffend Bau des Riederwaldtunnels
und
Antwort
des Ministers für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung
Vorbemerkung der Fragestellerin:
Der Bau des Riederwaldtunnels geht für die anliegenden Stadtteile, insbesondere den Stadtteil Riederwald, mit zahlreichen Belastungen einher. Hierbei ist es wichtig die Bedenken der Bevölkerung vor Ort ernst zu nehmen und deren Anregungen, wie beispielsweise in der Ortsbeiratssitzung auch gegenüber dem Amt für Straßen- und Verkehrswesen Frankfurt vorgetragen, zu prüfen und nach Möglichkeitzu berücksichtigen.
Diese Vorbemerkung der Fragestellerin vorangestellt, beantworte ich die kleine Anfrage wie folgt:
Frage 1.
Welche Einschränkungen ergeben sich während der Bauzeit des Tunnels für den Stadtteil Riederwald?
Während des Baus des Riederwaldtunnels sollen soweit wie möglich alle Fahrbeziehungen und Wegebeziehungen aufrecht erhalten bleiben. Es ist jedoch absehbar, dass die Anbindung der Schäfflestraße zeitweise gesperrt werden muss.
Frage 2.
Wie wird die Siedlung Riederwald während der Bauzeit des Tunnels erschlossen?
Die Siedlung Riederwald ist während der Bauzeit des Tunnels über die Lahmeyerstraße und die Rümelinstraße erreichbar.
Frage 3.
Wie wird während der Bauzeit der gewohnte und direkte Weg für die Kinder und Schüler zur Pestalozzischule, dem Hort und der Kindertagesstätte sichergestellt? Wird hierzu, wie vom zuständigen Ortsbeirat angeregt, eine Holzbrücke errichtet, die auch eine Verbindung zur U-Bahn-Haltestelle ermöglicht?
Alle Schulwege bleiben, ggf. mit geringfügigen Umwegen, auch während der Bauzeit erhalten, wobei hierzu auch die Anordnung einer Holzbrücke zwischen der Schäfflestraße und der Haenischstraße geprüft wird. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.
Frage 4.
Durch welche Verkehrslenkungsmaßnahme wird dafür gesorgt, dass die Siedlung Riederwald zumindest für den Anlieger- und Anlieferverkehr befahrbar ist?
Frage 5.
Durch welche Maßnahmen bleiben die Geschäfte und sozialen Einrichtungen in derSchäfflestraße, Max-Hirsch-Straße, Raiffeisenstraße und Rümelinstraße mit Kraftfahrzeugen erreichbar?
Es wird sichergestellt, dass die Siedlung Riederwald während der gesamten Bauzeit des Riederwaldtunnels zugänglich bleibt, wobei die interne Verkehrsführungmit der Verkehrsbehörde der Stadt Frankfurt abgestimmt wird.
Frage 6.
Wird der Erdaushub des Tunnels für den Bau eines Lärmschutzwalls an der A 5 im Bereich Praunheim verwendet?
Mit den Aushubmassen des Tunnels wird gemäß den Festlegungen im Planfeststellungsbeschluss ein Erdwall entlang der A 5 und damit auch im Bereich Praunheim mit lärmschützender Wirkung errichtet.
Frage 7.
Welche Verkehrsberuhigungsmaßnahmen sind für die Zeit nach der Fertigstellung des Tunnels geplant?
Planung und Umsetzung möglicher Verkehrsberuhigungsmaßnahmen nach Fertigstellung des Tunnels im Bereich der oberen Ebene liegen in der Zuständigkeit der Stadt Frankfurt am Main.
Frage 8.
Werden nach Fertigstellung des Tunnels im Umfeld der Anschlussstellen weitere P+R Flächen eingerichtet?
Die Einrichtung weiterer P+R Flächen nach Fertigstellung des Tunnels istnicht Gegenstand des Bauvorhabens und liegt in der Zuständigkeit der Stadt
Frankfurt am Main.
Wiesbaden, 20. Juli 2010
In Vertretung:
Steffen Saebisch
Eingegangen am 28. Juli 2010 · Ausgegeben am 23. November 2010
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