Seit der Kommunalwahl 2001 gilt ein neues Wahlrecht. Zwei Worte stehen für die wichtigsten Neuerungen, die für die Wahlen der Ortsbeiräte, Gemeindevertretungen, Stadtverordnetenversammlungen und Kreistage gelten:
Kumulieren und Panaschieren
Kumulieren: Die Wählerinnen und Wähler können Kandidatinnen und Kandidaten bis zu 3 Stimmen geben. Das erhöht deren Chance, ein Mandat zu bekommen.
Panaschieren: Die Wählerinnen und Wähler können Stimmen auf mehrere Listen verteilen und so Kandidatinnen und Kandidaten unterscheidlicher Parteien und Wählergruppen wählen.
Außerdem können sie auch Kandidaten bzw. Kandidatinnen von der Liste streichen.